Welche Rolle spielt der Anwalt bei meiner Kündigungsschutzklage?
Kündigungen sind fast immer bitter. Sie lösen häufig Bestürzung aus, Lähmung, Wut oder gar Trauer und Enttäuschung – alles Emotionen, die der eleganten Vertretung Ihrer eigenen Interessen im Wege stehen. Weder Handlungsunfähigkeit noch überstürzte Handlungen (den Chef zur Rede stellen oder ähnliches) helfen Ihnen jetzt weiter. Darum ist dringend davon abzuraten, eine Kündigungsschutzklage oder einen Anspruch auf Abfindung zu versuchen auf eigene Faust durchzubringen. Dieser Artikel führt aus, warum es immer von Vorteil ist, für eine Kündigungsschutzklage mit Abfindung den Fachjuristen einzuschalten. Lesen Sie diese Ausführungen in Ruhe durch – Sie sind bares Geld wert.
Kündigungsklage mit Abfindung: Hier braucht es Verhandlung auf Augenhöhe
Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht sind kompliziert. Und Arbeitgeber lassen sich in der Regel vom Anwalt vertreten oder besitzen selbst genug Fachwissen, um rechtsunkundige Arbeitnehmer an die Wand zu spielen. Darum ist es für den Erfolg einer Kündigungsschutzklage mit Abfindung von entscheidender Bedeutung, dass Sie auf Augenhöhe verhandeln. Und das gelingt am Besten mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ganz wichtig: Die Fristen bei der Kündigungsschutzklage
Fangen wir mit den Fristen an. Sie haben Ihre Kündigung erhalten. Jetzt ist schnelles Handeln gefragt, denn die Uhr läuft. Schon an diesem Punkt legt die Erfahrung nahe, dass es klug ist, einen Fachanwalt einzuschalten. Denn dieser prüft Ihr Kündigungsschreiben mit Expertenaugen. Es kommt nicht selten vor, dass dem Arbeitgeber darin Formfehler unterlaufen. Ungültig sind Kündigungen zum Beispiel, wenn Sie per Mail oder Fax zugestellt werden. Oder wenn eine nicht autorisierte Person das Kündigungsschreiben unterzeichnet. Der Fachjurist erklärt dann die Kündigung erfolgreich für unwirksam.
Achtung: Für den Widerspruch wegen Formfehlern haben Sie nur eine Woche nach Empfang Ihrer Kündigung Zeit. Am besten nehmen Sie gleich am Kündigungstag, spätestens am darauf folgenden, Kontakt zu einem Rechtsexperten auf.
Bei formal korrekten Kündigungsschreiben müssen Sie binnen drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Entscheidend für die Berechnung des Fristrahmens ist nicht der Tag, an dem Sie Ihre Klageschrift abschicken, sondern der Eingangstag am Arbeitsgericht. Überlassen Sie solche Vorgänge zügig einem erfahrenen Fachjuristen, um auf der sicheren Seite zu sein. Sollte die Frist verstreichen, gewährt Ihnen das Gericht eine zweiwöchige Nachreichungsfrist – aber in diesem Fall müssen Sie glaubhaft nachweisen, dass Sie an einer fristgerechten Abgabe zum Beispiel durch eine schwere Krankheit verhindert gewesen sind.
Merke: Wer seine Kündigungsschutzklage zu spät einreicht, hat keine Chancen, die Kündigung anzufechten oder eine Abfindung zu erstreiten – selbst wenn die Kündigung seitens des Arbeitgebers ungerechtfertigt gewesen sein sollte.
Kündigungsklage & Abfindung: Keine eigene richterliche Ermittlung
Es ist Ihr Ziel, eine Kündigungsschutzklage mit Abfindung erfolgreich zu vertreten? – Eine gute Idee, denn in vielen Fällen schließt das Arbeitsgericht in der sogenannten Güteverhandlung einen Vergleich, mit dem der gekündigte Arbeitnehmer gut leben kann. Tatsächlich sieht die Prozessordnung für diese Güteverhandlung keinen Anwaltszwang vor. Sie können sich selbst vor dem Arbeitsgericht vertreten und sparen vordergründig die Anwaltskosten. Dennoch wird do-it-yourself Sie aller Voraussicht nach teuer zu stehen kommen. Darum ist es keine gute Idee, auf eigene Faust zu handeln. Der Arbeitsrichter lässt sich alle Argumente von den gegnerischen Parteien vortragen: die des Arbeitgebers und Ihre eigenen. Selbstständig ermittelt kein Richter in einem Fall. Nur der Profi, nur der Fachjurist, behält den Überblick und weiß, welche Tatsachen zählen und wo der realistische Spielraum für eine Abfindung liegt. Lassen Sie sich von ihm so viel Gewicht wie möglich in Ihre Waagschale werfen. Denn es geht um Ihre Abfindung, um bares Geld.
Mündliche Verhandlung: Auch hier ist eine gütliche Einigung möglich
Am Ende vieler Gütetermine steht eine für beide Seiten akzeptable Abfindung. Sollte es jedoch zu keiner Einigung gekommen sein, benötigen die nächsten Schritte unbedingt den Fachjuristen. Zunächst lassen beide Streitparteien dem Gericht weitere Schriftsätze mit Argumenten pro und contra einer Abfindung zukommen. Hier legt Ihr juristischer Beistand eine belastbare Grundlage für die darauf folgende mündliche Verhandlung. Ohne Fachanwalt in die mündliche Verhandlung zu gehen, bedeutet wertvolles Augmentationsmaterial verschenken. Nur der Profi behält in einer solchen Situation den Überblick, um alle Aspekte sicher und angemessen vortragen zu können. Diese Vertretung auf Augenhöhe schafft gute Voraussetzungen, dass Sie noch in dieser Phase der Kündigungsschutzklage eine Abfindung erzielen.
Erfolgreiche Kündigungsschutzklage mit Abfindung: Der Arbeitgeber trägt die Gerichtskosten
Sollte das Arbeitsgericht sich der Meinung Ihres Arbeitgebers anschließen und Ihre Klage ablehnen, ist noch nicht alles verloren. Ihr Fachanwalt prüft auf realistischer Grundlage, ob es sich lohnt, vor dem Landesarbeitsgericht in Revision zu gehen. In sehr vielen Fällen endet jedoch die Kündigungsschutzklage mit einer Abfindung, weil sich beide Parteien bereits beim Gütetermin angemessen einigen. In diesem Fall trägt Ihr Arbeitgeber die Gerichtskosten.
Fazit
Do-it-yourself kann vor Gericht eine teure Angelegenheit sein. Denn nur ein Fachanwalt kennt sich mit den komplizierten Gepflogenheiten aus und bringt die zielführenden Argumentationen vor. Am Anwalt sparen heißt also, den Erfolg Ihrer Abfindung zu gefährden; der Arbeitgeber wird sicherlich nur gut vertreten in einen Gütetermin gehen. Überlegen Sie sie es sich also lieber zweimal, bevor Sie sich dafür entscheiden, auf die Beratung durch einen Fachanwalt zu verzichten.