Der Bundesgerichtshof hat bei einem Urteil zu Kontogebühren klar im Sinne der Kund*innen entschieden. Banken, die Gebühren einführen oder erhöhen, wenn Kund:innen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen, handeln rechtswidrig. Entscheidend ist, welche Gebühren bei Eröffnung des Kontos vertraglich vereinbart wurden. Jede folgende Erhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung, ist unwirksam. Kund*innen können deshalb Gebühren rückwirkend bis 2018 zurückfordern.
Mit unseren kostenlosen Musterbriefen an Ihre Bank geht das nun ganz einfach.
Ist Ihnen der genaue Betrag noch nicht bekannt, fordern Sie zuerst unkompliziert den Kontoeröffnungsvertrag mit dem “Musterschreiben Auskunftsanspruch” an. Nachdem Ihre Bank Ihnen Auskunft erteilt hat, machen Sie im zweiten Schritt die Rückforderungssumme mit dem “Musterschreiben Rückforderung von Bankgebühren” geltend.
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Wenn Sie die Rückforderungssumme bereits ermittelt haben, nutzen Sie direkt das Musterschreiben “Rückforderung von Bankgebühren”.
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Hinweis zu diesem Muster: Das Formular bedarf zwingend der Anpassung auf den jeweiligen Einzelfall. Die von Ihnen auszufüllenden Felder sind durch [Klammern] kenntlich gemacht. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte eine Anwält*in bei Rotwang Law Rechtsanwälte.
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