Rotwang Law - Ihre Anwaltskanzlei für Medizinrecht

Wir sind bundesweit für unsere Mandanten tätig.

Behandlungsfehler bei Schönheits-OP Berlin

Behandlungsfehler?

Ihre Experten für Fehlbehandlungen in der plastischen Chirurgie.

Fehlerhafte medizinische Eingriffe sind leider keine Seltenheit, besonders im Bereich der Schönheitsoperationen wie Nasenkorrekturen, Brustvergrößerungen (z.B., Double Bubble, Kapselfibrose, Implantatrotation), Fettabsaugungen, Lidstraffungen, Kinnstraffungen, Facelifts, Eigenfettbehandlungen, Behandlungen mit Neurotoxinen, Fillern, Hyaluronsäure und sogenannten Frischzellenkuren. Die Folgen solcher eklatanter Fehlbehandlungen können Patienten noch Jahre später belasten. Als spezialisierte Anwälte für ärztliche Behandlungsfehler setzen wir uns für Ihr Recht ein. Selbst in den Fällen, in denen es schwierig ist, den Fehler des Arztes nachzuweisen, und Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld durch eine längere Klagezeit durchgesetzt werden muss.

(Schwere) Behandlungsfehler – Definition und typische Beispiele

Vereinfacht ausgedrückt liegt ein ärztlicher Behandlungsfehler vor, wenn die Behandlung nicht den zu diesem Zeitpunkt geltenden, allgemein anerkannten Standards entspricht (§ 280 Abs. 1 BGB, § 630a Abs. 2 BGB). Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt in nicht nachvollziehbarer Weise gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Kenntnisse verstößt. Selbst ein nicht nachvollziehbarer Fehler wird als grob eingestuft, da ein ausgebildeter Arzt dies im Allgemeinen vermeiden sollte. Zu den genannten Standards gehört auch, dass Ärzte bei kosmetischen Operationen ihre Patienten umfassend über mögliche Risiken aufklären müssen, wie es die Rechtsprechung fordert. Hier treten oft Konflikte auf, da viele Patienten uns kontaktieren, weil sie bestimmte Eingriffe nicht durchgeführt hätten, wenn ihnen das plastische Behandlungsrisiko klar dargelegt worden wäre. Der behandelnde Arzt muss auch eine mögliche Dysmorphophobie erkennen und in solchen Fällen die Behandlung ablehnen.

Gemäß der ständigen medizinrechtlichen Rechtsprechung kann der Patient unter bestimmten Bedingungen bei fehlgeschlagenen Schönheitsoperationen aufgrund eines Behandlungsfehlers nicht nur Schmerzensgeld und die Kosten für weitere notwendige Behandlungen, sondern auch die Rückzahlung des Arzthonorars verlangen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, weil Sie den Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben, sei es bei Schönheitschirurgen oder während eines Krankenhausaufenthalts, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Als bundesweit tätige Kanzlei für Medizinrecht haben wir uns auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert!

Behandlungsfehler bei Schönheits-OP?

Kontaktieren Sie uns jetzt kostenlos und unverbindlich.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Sie nehmen Kontakt zu uns auf

Über unsere Formulare können Sie ganz einfach und schnell die nötigen Informationen und Unterlagen online an uns senden.
Die Kontaktaufnahme ist für Sie kostenlos und unverbindlich!

Unser Expertenteam prüft Ihre Rechte

Wir prüfen kostenlos, schnell und unverbindlich wie wir Ihnen bei der Lösung Ihres Problems helfen können!
Sie erhalten eine maßgeschneiderte Einschätzung Ihrer Erfolgschancen per E-Mail, Telefon oder Videochat!

Wir setzen Ihr Recht durch

Nach erfolgter Mandatierung verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.
Dabei bleiben jederzeit über den Stand des Verfahrens unterrichtet.
Sie sparen Geld, Zeit und Nerven!

Unsere Anwälte stellen sich vor

Rechtsanwältin & Fachanwältin Arbeitsrecht
Mariam El-Ahmad

Termin vereinbaren

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Rechtsanwältin
Carina Senf

Termin vereinbaren

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Rechtsanwalt
Daniel Barrera González (M. A.)

Termin vereinbaren

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Referenzen unserer zufriedenen Mandanten

r

“Ein vertrauenswürdiger und transparenter Prozess.
Bereits in der ersten Beratungssitzung hatte ich tiefe Einblicke in meine Situation. Ich danke Ihnen für die gute Arbeit!”

Melike A.

Unternehmensberaterin
p

“Für uns als Werbeagentur ist es immer wichtig gute Partner an unserer Seite zu haben. Unkompliziert, hochwertige und professionelle Rechtsberatung und vor allem menschlich!”

Pii Screen

Werbeagentur
s

“Man ist mir auf Augenhöhe begegnet, ich hab mich sehr gut beraten und Ernst genommen gefühlt. Wir haben eine viel höhere Abfindung aushandeln können.”

 

Sarah L.

Technische Zeichnerin

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme

kontakt@rotwang-law.de

Tempelhofer Damm 140
12099 Berlin

030/235 9888-1

030/235 9888-99