Kündigung wegen Depression

Kündigung wegen Depression

Zu den großen Volkskrankheiten zählen nicht nur Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes, sondern auch Depressionen. Nahezu jeder Zweite, der Frührente beantragen muss, leidet an ihr. Dies zeigt auf, wie wichtig es ist, alles zu unternehmen, um Auslösern einer Depression entgegenzuwirken. Diese werden in der Fachwelt in neurobiologische und psychosoziale Ursachen aufgeteilt. Neben einer Veränderung der Stresshormonachse – neurobiologisch bedingt – zählen Verlusterlebnisse, chronische Überlastung und Mobbing – auf der psychosozialen Seite – dazu.

Depression: Erkrankung bereits in jungen Jahren

Anders als Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Rückenbeschwerden tritt eine Depression vielfach bereits schon in jungen Jahren auf. Sie kann deshalb in einem Alter zur dauerhaften Frührente oder zeitweisen Berentung führen, in dem erst ein geringer Rentenanspruch besteht. Kommen zur Depression noch begründete existenzielle Sorgen, tritt ein mehr als ungesunder Kreislauf ein. Es entsteht weiterer Stress, Grübeln und Schlaflosigkeit sind zusätzliche Auslöser und Symptome zugleich. Es kann für Betroffene sogar überlebenswichtig sein, diesen Kreislauf zu durchbrechen, auf privater und beruflicher Ebene ebenso wie durch eine gezielte Behandlung.

Kündigung wegen Depression – Parallelen zum Mobbing

Untersuchungen haben ergeben, dass bestimmte Personentypen mehr gefährdet sind als andere, an einer Depression zu erkranken. Es ist dies genau der Personenkreis, der auch bei Mobbing häufiger zu den Opfern zählen, nämlich unsichere, leistungsbetonte, überkorrekte und aufopferungsbereite Menschen. Wie bei Mobbing auch, sind Frauen stärker betroffen als Männer. Die mehrfache Belastung ist ein Grund mehr, rechtzeitig, ja präventiv zu handeln, um ein Fortdauern der Krankheit und eine daraus resultierende Kündigung zu vermeiden. Natürlich spielen auch andere Auslöser wie Verlusterlebnisse, Traumata oder genetische Veranlagung eine Rolle. Im Gegensatz zu diesen Ursachen kann bei Auslösern am Arbeitsplatz jedoch zielgerichtet gehandelt werden.

Wissenschaftler haben herausgefunden, dass toxische Arbeitsplätze zu einer dreimal höheren Rate an Erkrankungen führen können. Es ist deshalb unerlässlich, dass sich nicht nur die Betroffenen selbst um eine Behandlung kümmern, sondern auch die Unternehmen alles tun müssen, um toxische Arbeitsplätze zu verhindern und eine Kündigung wegen Depression zu vermeiden. Dazu gehören Maßnahmen gegen Mobbing ebenso wie eingehende Mitarbeitergespräche, wenn der Verdacht aufkommt, dass es sich bei den bemerkten Veränderungen um Depressionen handeln könnte.

Kündigung wegen Depression – das müssen Arbeitgeber wissen

Trotz aller Aufklärungsarbeit in den letzten Jahren ist das Wissen über Depressionen noch immer nicht ausreichend. Daran erkrankt zu sein muss keineswegs bedeuten, dass Arbeitnehmer traurig im Winkel sitzen. Reizbarkeit, Konzentrationsprobleme, Antriebslosigkeit sind zum Beispiel typische Anzeichen für nicht nur für Überlastung und Burn Out, sondern auch für Depressionen. Sprechen Sie die Betroffenen direkt an, wenn Sie als Arbeitgeber oder Vorgesetzter solche Veränderungen bemerken.

Neben der ärztlichen Behandlung sind betriebliche Maßnahmen sinnvoll, etwa, dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsplatz anzubieten, wenn er krankheitsbedingt überfordert sein. Auch von sich aus sollten Arbeitgeber darauf achten, ob das Betriebsklima noch stimmt oder es Anzeichen von Mobbing gibt. Ein offenes Ansprechen der Erkrankung und der daraus resultierenden Probleme hilft eine – von beiden Seiten nicht gewollte – Kündigung aufgrund der langwierigen Erkrankung oder Mobbing am Arbeitsplatz zu vermeiden.

Kommunikation mit dem Arbeitnehmer – Depressionen

Eine offene Atmosphäre, Information des Betriebsrates und – nach Rücksprache mit dem erkrankten Arbeitnehmer – der Belegschaft bilden wichtige Stützen, die Sie als Arbeitgeber absichern und hilfreich für die Betroffenen sind. Das notwendige Basiswissen zum Thema Depression können Sie sich auf Portalen wie der Deutschen Depressionshilfe oder dem BKK-Dachverband aneignen. Sie bieten auch ein Schulungsangebot, darüber, wie Sie mit Erkrankten umgehen können. Die arbeitsrechtliche Beurteilung darüber, wie Sie Ihrer Fürsorgepflicht nachkommen können, erfahren Sie in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit unseren kompetenten Rechtsanwälten. Folgende Themen sind unter anderem von rechtlicher Relevanz:
  • Unterbinden von Mobbing am Arbeitsplatz
  • Kündigung des/der Mobber
  • Anbieten eines anderen Arbeitsplatzes
  • Wiedereingliederung nach längerer krankheitsbedingter Abwesenheit
  • Lohnfortzahlung und Krankengeld
  • Kündigung des erkrankten Arbeitnehmers
Sich als Arbeitgeber abzusichern und den Pflichten aus § 241 BGB nachzukommen kann im Einzelfall bedeuten, über Notfallsituation und möglicher Suizidgefahr am Arbeitsplatz Bescheid zu wissen, um entsprechend handeln zu können. Sehen Sie aus betrieblichen Gründen keine langfristige Möglichkeit, betroffene Mitarbeiter weiter zu beschäftigen, kann eine Kündigung in Betracht kommen. Auch hier sollten Sie wissen, welche Möglichkeiten bestehen, den schweren Einschnitt für Arbeitnehmer, den eine Kündigung bedeutet, abzumildern. Je nach Lebensalter könnten Altersteilzeitvarianten, ein Sabbatical Year oder Stundenreduzierung eine Lösung sein. Gerne beraten wir Sie, wie die eine auf Ihr Unternehmen und den erkrankten Mitarbeiter zugeschnittene Lösung finden können.

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