Ihre Experten für Fehlbehandlungen in der plastischen Chirurgie.
Fehlerhafte medizinische Eingriffe sind leider keine Seltenheit, besonders im Bereich der Schönheitsoperationen wie Nasenkorrekturen, Brustvergrößerungen (z.B., Double Bubble, Kapselfibrose, Implantatrotation), Fettabsaugungen, Lidstraffungen, Kinnstraffungen, Facelifts, Eigenfettbehandlungen, Behandlungen mit Neurotoxinen, Fillern, Hyaluronsäure und sogenannten Frischzellenkuren. Die Folgen solcher eklatanter Fehlbehandlungen können Patienten noch Jahre später belasten. Als spezialisierte Anwälte für ärztliche Behandlungsfehler setzen wir uns für Ihr Recht ein. Selbst in den Fällen, in denen es schwierig ist, den Fehler des Arztes nachzuweisen, und Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld durch eine längere Klagezeit durchgesetzt werden muss.
Vereinfacht ausgedrückt liegt ein ärztlicher Behandlungsfehler vor, wenn die Behandlung nicht den zu diesem Zeitpunkt geltenden, allgemein anerkannten Standards entspricht (§ 280 Abs. 1 BGB, § 630a Abs. 2 BGB). Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt in nicht nachvollziehbarer Weise gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Kenntnisse verstößt. Selbst ein nicht nachvollziehbarer Fehler wird als grob eingestuft, da ein ausgebildeter Arzt dies im Allgemeinen vermeiden sollte. Zu den genannten Standards gehört auch, dass Ärzte bei kosmetischen Operationen ihre Patienten umfassend über mögliche Risiken aufklären müssen, wie es die Rechtsprechung fordert. Hier treten oft Konflikte auf, da viele Patienten uns kontaktieren, weil sie bestimmte Eingriffe nicht durchgeführt hätten, wenn ihnen das plastische Behandlungsrisiko klar dargelegt worden wäre. Der behandelnde Arzt muss auch eine mögliche Dysmorphophobie erkennen und in solchen Fällen die Behandlung ablehnen.
Gemäß der ständigen medizinrechtlichen Rechtsprechung kann der Patient unter bestimmten Bedingungen bei fehlgeschlagenen Schönheitsoperationen aufgrund eines Behandlungsfehlers nicht nur Schmerzensgeld und die Kosten für weitere notwendige Behandlungen, sondern auch die Rückzahlung des Arzthonorars verlangen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, weil Sie den Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben, sei es bei Schönheitschirurgen oder während eines Krankenhausaufenthalts, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Als bundesweit tätige Kanzlei für Medizinrecht haben wir uns auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert!
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