Arbeitsrecht

Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Als Anwalt mit Spezialisierung Arbeitsrecht in Berlin beraten wir Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen zweck- und zielorientiert in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Wenn Sie Arbeitnehmer:in sind, stehen wir Ihnen im Arbeitsrecht beispielsweise bei einer Kündigung zur Seite und prüfen Ihre Chancen schnell und unkompliziert. Als Unternehmer:in profitieren Sie von unserer Expertise als Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin, etwa durch eine optimale Vertragsgestaltung und gerichtsfeste Vereinbarungen mit ihren Beschäftigten.

Was umfasst das Arbeitsrecht?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem “individuellen” Arbeitsrecht und dem “kollektiven” Arbeitsrecht. Das individuelle Arbeitsrecht beschäftigt sich mit der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen auf der Ebene der Einzelperson. Typische Anwendungsbeispiele sind etwa Fragen des Kündigungsschutzes oder des Mutterschutzes. Im kollektiven Arbeitsrecht geht es hingegen um Regelungen, die umgreifende Organe, wie z.B. Betriebsräte oder Tarifvertragsparteien betreffen.

Was sind die Besonderheiten im Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht berücksichtigt die typischerweise vorherrschende Ungleichheit der Verhandlungsposition zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Das Arbeitsrecht geht dabei grundsätzlich von einer schwächeren Position der Arbeitnehmerschaft aus. Dementsprechend arbeitnehmerfreundlich ist das Arbeitsrecht in Deutschland ausgestaltet. Für Arbeitgeber:innen ist es deshalb sehr schwer Arbeitnehmer:innen wirksam zu kündigen.

Anwalt Arbeitsrecht Berlin & bundesweit: Kosten

Da in Deutschland das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gilt, richten sich die Gebühren für einen Anwalt im Bereich Arbeitsrecht grundsätzlich nach dem sog. Streitwert. Mit unserem transparenten Kostenmodell finden wir die für Sie günstigste Lösung.

Anwalt Arbeitsrecht Berlin: Das können wir für Sie tun

Wenn Sie Arbeitnehmer:in sind, stehen wir Ihnen beispielsweise bei einer Kündigung zur Seite und prüfen Ihre Chancen kostenlos und unverbindlich. Als Unternehmer:in profitieren Sie von unserer Expertise, etwa durch eine optimale Vertragsgestaltung und gerichtsfeste Vereinbarungen und Erklärungen. Unsere Erfahrung als Anwalt im Arbeitsrecht auf beiden Seiten ist Ihr entscheidender Vorteil bei Verhandlungen mit der Gegenseite. Vereinbaren Sie eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung per Videotelefonie, Telefon oder E-Mail.

Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten kostenlos!

Was tun bei Kündigung?

Wir als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin sind der richtige Ansprechpartner, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Wir zeigen Ihnen Lösungswege auf, denn eine Kündigung muss keineswegs eine Einbahnstraße sein. Wichtig ist, dass Sie rasch reagieren, Fristen einhalten und durch einen Anwalt für Arbeitsrecht und das zuständige Arbeitsgericht in Berlin überprüfen lassen, ob diese Kündigung überhaupt wirksam ist. Im Großraum Berlin sind wir für Sie da, wir beraten und vertreten Sie im Arbeitsrecht engagiert und zielorientiert.

Was umfasst das Arbeitsrecht?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem “individuellen” Arbeitsrecht und dem “kollektiven” Arbeitsrecht. Das individuelle Arbeitsrecht beschäftigt sich mit der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen auf der Ebene der Einzelperson. Typische Anwendungsbeispiele sind etwa Fragen des Kündigungsschutzes oder des Mutterschutzes. Im kollektiven Arbeitsrecht geht es hingegen um Regelungen, die umgreifende Organe, wie z.B. Betriebsräte oder Tarifvertragsparteien betreffen.

Was sind die Besonderheiten im Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht berücksichtigt die typischerweise vorherrschende Ungleichheit der Verhandlungsposition zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Das Arbeitsrecht geht dabei grundsätzlich von einer schwächeren Position der Arbeitnehmerschaft aus. Dementsprechend arbeitnehmerfreundlich ist das Arbeitsrecht in Deutschland ausgestaltet. Für Arbeitgeber:innen ist es deshalb sehr schwer Arbeitnehmer:innen wirksam zu kündigen.

Was kostet Sie ein Anwalt für Arbeitsrecht?

Da in Deutschland das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gilt, richten sich die Gebühren für einen Anwalt im Bereich Arbeitsrecht grundsätzlich nach dem sog. Streitwert. Mit unserem transparenten Kostenmodell finden wir die für Sie günstigste Lösung.

Was können wir als Anwalt für Arbeitsrecht für Sie tun?

Wenn Sie Arbeitnehmer:in sind, stehen wir Ihnen beispielsweise bei einer Kündigung zur Seite und prüfen Ihre Chancen kostenlos und unverbindlich. Als Unternehmer:in profitieren Sie von unserer Expertise, etwa durch eine optimale Vertragsgestaltung und gerichtsfeste Vereinbarungen und Erklärungen. Unsere Erfahrung als Anwalt im Arbeitsrecht auf beiden Seiten ist Ihr entscheidender Vorteil bei Verhandlungen mit der Gegenseite. Vereinbaren Sie eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung per Videotelefonie, Telefon oder E-Mail.

Arbeitsrecht: Was tun bei Kündigung?

Wir als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin sind der richtige Ansprechpartner, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Wir zeigen Ihnen Lösungswege auf, denn eine Kündigung muss keineswegs eine Einbahnstraße sein. Wichtig ist, dass Sie rasch reagieren, Fristen einhalten und durch einen Anwalt für Arbeitsrecht und das zuständige Arbeitsgericht in Berlin überprüfen lassen, ob diese Kündigung überhaupt wirksam ist. Im Großraum Berlin sind wir für Sie da, wir beraten und vertreten Sie im Arbeitsrecht engagiert und zielorientiert.

Anwalt Arbeitsrecht Berlin: Vorausschauend handeln

Unstimmigkeiten am Arbeitsplatz mit Kollegen oder dem Arbeitgeber, Abmahnungen, Gerüchte über Betriebsauflösungen und Einsparungen: Damit Sie für den Ernstfall einer Kündigung gewappnet sind, bieten wir Ihnen als Anwalt für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei in Berlin-Tempelhof aber auch via Telefon oder Video-Call eine ausführliche Beratung an. Wir erläutern Ihnen, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen, damit das Arbeitsverhältnis für beide Seiten zufriedenstellend fortgeführt werden kann oder Sie bereits vorab über Ihnen zur Verfügung stehende Lösungswege im Falle einer Beendigung informiert sind. Dieses Wissen im Arbeitsrecht befähigt Sie dazu, Ihrem Arbeitgeber bei anstehenden Gesprächen auf Augenhöhe zu begegnen. Sie kennen Ihre Rechte und die Ihres Arbeitsgebers und wissen ganz genau, wann Sie widersprechen oder sogar Ihren Arbeitgeber verklagen könnten.

Abmahnungen widersprechen: richtig agieren

Eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Abmahnung ist ein Warnschuss, den Sie ernst nehmen sollten. Als Anwalt raten wir Ihnen: Sehen Sie die Abmahnung nicht nur als Rüge, sondern auch als Chance, Ihr Verhalten zu ändern. War etwa Unpünktlichkeit der Grund für eine Abmahnung, sollten Sie sich künftig exakt an die vorgegebenen Arbeitszeiten halten. Meist wird nämlich bereits in einer ersten Abmahnung die Konsequenz “Kündigung” angedroht. Mit einer Verhaltensänderung können Sie ihr aus dem Weg gehen.

Eine nach dem Arbeitsrecht gültige Abmahnung setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber alle formellen Vorgaben nach dem Arbeitsrecht erfüllt hat. Die Abmahnung muss durch den Arbeitgeber zeitnah zu Ihrer Verfehlung ausgesprochen werden, und ihr Grund sollte mit Datum und einer genauen Beschreibung angegeben werden. Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, der Abmahnung durch den Arbeitgeber zu widersprechen und ihn sogar zu verklagen. Auf dem Gerichtsweg kann vom Arbeitgeber verlangt werden, die Abmahnung aus Ihrer Personalakte zu entfernen, falls die dort gemachten Vorwürfe nicht zutreffen.

Die unterschiedlichen Kündigungsarten im Arbeitsrecht

Für Arbeitgeber bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, Ihnen eine Kündigung auszusprechen oder anzudrohen:

Bei der Versetzung mit Kündigungsandrohung handelt es sich im Prinzip um eine Änderungskündigung. Ein möglicher Grund dafür ist, dass der Arbeitgeber Teile seines Unternehmens aufgibt oder auslagert. Mit einer Versetzung soll der Arbeitsplatz erhalten werden. Nicht immer ist dieses Angebot akzeptabel, zum Beispiel dann, wenn der neue Arbeitsplatz nicht der Qualifikation entspricht, in einem anderen Werk oder einer anderen Stadt liegt oder mit der Änderungskündigung eine Stundenreduzierung einhergehen soll. Gemäß geltendem Arbeitsrecht können Sie sich gegen diese Änderungskündigung wehren und ihren Arbeitgeber verklagen. Als Anwalt für Arbeitsrecht beraten wir Sie ausführlich, ob und wie Sie eine solche Kündigung zu Ihrem Vorteil gestalten können.

Die ordentliche Kündigung ist die häufigste Form, die Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer aussprechen. Durch sie wird ein Arbeitsverhältnis gemäß der gesetzlichen oder vertraglichen Regelung aufgehoben. Für die ordentliche Kündigung gelten die Vorschriften des BGB. Anders als der Arbeitnehmer, der in der Kündigung keinen Grund nennen muss, ist der Arbeitgeber daran gebunden, diesen in der schriftlichen Kündigung zu nennen. Besteht im Unternehmen ein Betriebsrat oder ein Personalrat, muss dieser vor dem Ausspruch der Kündigung angehört werden. Werden diese formalen Vorschriften nicht oder nicht vollständig erfüllt, können Sie Ihren Arbeitgeber verklagen.

Bei der außerordentlichen Kündigung braucht der Arbeitgeber einen besonderen Grund. Ein weiteres Merkmal nach dem Arbeitsrecht ist, dass bei der außerordentlichen Kündigung die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen. Haben Sie eine außerordentliche Kündigung erhalten, nehmen Sie am besten sofort Kontakt mit einem Anwalt unserer Kanzlei auf, denn hier ist rasches Handeln besonders wichtig.

Wissenswertes zur ordentlichen Kündigung

Das Arbeitsrecht sieht vor, dass eine ordentliche Kündigung durch betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Gründe ausgesprochen werden kann. Eine betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt zum Beispiel dann, wenn durch Konkurs oder zur Aufrechterhaltung des Betriebs notwendige Verkleinerungen oder Auslagerungen von Betriebsteilen Arbeitsplätze wegfallen. Das tatsächliche Vorliegen dieser Gründe können Sie durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei in Berlin überprüfen lassen. Ein solches Vorgehen ist auch im Hinblick auf das Arbeitslosengeld wichtig. Bei der personenbedingten Kündigung sieht der Arbeitgeber den Grund zur Kündigung in der Person des Arbeitnehmers. Dies kann etwa bei einer chronischen Überforderung am Arbeitsplatz der Fall sein, oder bei ständigen, krankheitsbedingten Ausfällen, die dem Unternehmen nicht zumutbar sind. Ein Anwalt unserer Kanzlei in Berlin berät Sie, ob Sie die Kündigung akzeptieren, den Arbeitgeber verklagen oder einen Vergleich aushandeln sollten. Besonders wichtig ist die Beratung durch den Anwalt für Arbeitsrecht, wenn eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen erfolgt. Zu einer solchen hat der Arbeitgeber das Recht, wenn Sie grob gegen den Arbeitsvertrag verstoßen haben, etwa durch Diebstahl, Belästigung oder körperliche Angriffe gegenüber anderen Beschäftigten. Hier müssen laut Arbeitsrecht unbedingt die Tatbestände überprüft werden, denn dadurch könnte der Anspruch auf Arbeitslosengeld verwirkt sein bzw. erst nach einer Sperrfrist zu laufen beginnen. Außerordentliche Kündigungen können, nach Überprüfung der Sachlage und/oder Vergleichsverhandlungen durch einen Anwalt unserer Kanzlei in Berlin, aber auch durch das Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht, in ordentliche Kündigungen umgewandelt werden. Dies hat den Vorteil, dass Sie im Fall der Wirksamkeit der Kündigung mehr Zeit für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz haben und von Seiten des Jobcenters keine Nachteile zu erwarten sind.

Arbeitsrecht Anwalt Berlin: Wirksamkeit der Kündigung prüfen lassen

In unserer Kanzlei in Berlin-Tempelhof sind wir jederzeit für Sie da, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und Ihren Arbeitgeber verklagen möchten. Zu unseren vorrangigen Aufgaben gehört die Prüfung, ob die Kündigung nach dem Arbeitsrecht überhaupt wirksam sein kann. Zu erfüllen sind formale und inhaltliche Vorgaben. Wurden diese nicht eingehalten, kann die Kündigung nichtig sein.

Formale Anforderungen an die Kündigung

Der § 623 BGB besagt, dass eine Kündigung der Schriftform bedarf. Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kündigung nur mündlich mitgeteilt, sie per SMS oder E-Mail an Sie gesandt, sind die Vorgaben nach dem BGB und dem Arbeitsrecht nicht erfüllt. Ferne muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass Ihnen die Kündigung fristgerecht – entsprechend der Kündigungsfrist und dem ausgesprochenen Kündigungszeitpunkt – zugeht. Er kann sie Ihnen persönlich überreichen, durch Boten – gegen Empfangsbescheinigung – überbringen lassen oder per Einschreiben der Post übersenden.

Unser Tipp:
Heben Sie den Briefumschlag auf und bringen Sie ihn zur Besprechung mit dem Anwalt mit, damit im Zweifelsfall der Zugang mit Datum nachgewiesen werden kann.

Erfolgt die Kündigung nicht in Schriftform, ist sie von vorn herein nach dem Arbeitsrecht unwirksam. Das Arbeitsverhältnis besteht fort, als ob es keine Kündigung gegeben hätte.

Ferner sieht das Arbeitsrecht vor, dass die Kündigung durch einen Berechtigten handschriftlich unterzeichnet ist. Dies muss nicht unbedingt der Chef sein, auch bevollmächtigte Vertreter wie Prokuristen können die Kündigung aussprechen. Lassen Sie die Berechtigung unbedingt durch einen Anwalt unserer Kanzlei überprüfen.

Besteht im Unternehmen ein Betriebsrat, sollte dieser nach § 102 BetrVG angehört werden. Die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats sollte in der Kündigung erwähnt werden. Ist dies nicht der Fall, erkundigen sich unser Anwalt in Berlin gerne für Sie.

Ort und Datum der Kündigung, sowie Ihre persönlichen Daten gehören ebenfalls in die Kündigung.

Pflicht: Einhaltung der Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber

In der Regel gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, wie sie in § 622 BGB festgeschrieben ist. Sie ist nach der Betriebszugehörigkeit gestaffelt und beträgt zwischen einem Monat und sieben Monaten, jeweils zum Monatsende. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch im Einzelvertrag abweichende, längere Kündigungsfristen vereinbaren. Kürzere Kündigungsfristen sind nicht ausgeschlossen, aber an besondere Bedingungen geknüpft. An diese einzelvertraglichen Vereinbarungen muss sich der Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung laut Arbeitsrecht halten.

Neben diesem allgemeinen Kündigungsschutz gibt es Personengruppen, für die ein besonderer Kündigungsschutz gilt. Zu ihnen gehören unter anderem

Nehmen Sie mit unserer Kanzlei für Arbeitsrecht in Berlin-Tempelhof  Kontakt auf, wenn Sie Näheres zu dem für Sie zutreffenden Kündigungsschutz wissen möchten und Beratung durch einen Anwalt wünschen – wir beraten Sie bundesweit.

Kündigung und Sozialauswahl

Bei betriebsbedingten Kündigungen kommt die im Arbeitsrecht begründete Sozialauswahl zum Tragen. Dies bedeutet für Arbeitgeber, dass sie bei einer notwendigen Kündigung eine Auswahl unter mehreren Arbeitnehmern treffen müssen. Ältere Arbeitnehmer haben das Vorrecht vor jüngeren, Arbeitnehmer mit Kindern sind besser geschützt als kinderlose. Gerne beraten wir Sie in unserer Kanzlei in Berlin, wie hier das Arbeitsrecht zu Ihren Gunsten wirken kann.
Fallen wegen einer Betriebsumstrukturierung oder -auflösung gleich mehrere Arbeitsplätze weg, kann bzw. muss ein Sozialplan erstellt werden. Hier werden Punktzahlen vergeben, für Alter und Familienstand sowie für Betriebszugehörigkeit oder vorliegender Schwerbehinderung. Mit einem solchen Sozialplan ist meist eine Abfindung verbunden, die sich ebenfalls an der errechneten Staffelung orientiert. Wenn sich ein Unternehmen nicht an diesen Sozialplan hält, können Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber verklagen. Unsere Kanzlei in Berlin übernimmt Ihre Vertretung vor dem Arbeitsgericht.

Angebot annehmen oder Arbeitgeber verklagen?

Um Kündigungsfristen zu umgehen, bieten Arbeitgeber mitunter Abfindungen an, die an einen Aufhebungsvertrag geknüpft sind. So verlockend diese Angebote auf den ersten Blick erscheinen mögen, so nachteilig können sie sich auswirken. Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, steuerliche Nachteile und ein schlechterer Umstieg auf einen anderen Arbeitsplatz können die Folge sein. Nehmen Sie die Beratung durch einen Anwalt unserer Kanzlei in Anspruch, gerne auch präventiv, aber vor allem dann, wenn Ihnen der Vorschlag durch den Arbeitgeber bereits unterbreitet wurde. Nach einer anwaltlichen Beratung durch unsere Kanzlei für Arbeitsrecht können Sie sich entscheiden, ob Sie einen Vorschlag annehmen oder es doch sinnvoller ist, den Arbeitgeber zu verklagen.

Abfindungen für Arbeitnehmer

Im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag, aber auch als Angebot in einer Kündigung, kann der Arbeitgeber eine Abfindung anbieten. Ist dieses Angebot Bestandteil einer Kündigung, wird sie oft an die Bedingung geknüpft, ihn nicht vor dem Arbeitsgericht zu verklagen. Wer noch keinen neuen Arbeitsplatz hat, oder aufgrund seines Berufs oder Alters nur schwer einen neuen Wirkungskreis finden wird, sollte nur nach einer ausführlichen Rücksprache mit dem Anwalt zustimmen. Mögliche Folgen könnten nämlich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld sein. Gerne können Sie Ihren Einzelfall durch einen Anwalt unserer Kanzlei in Berlin-Tempelhof prüfen lassen.

Haben Sie bereits einen neuen Arbeitsplatz gefunden oder sind auf dem Sprung in die Selbstständigkeit, kann eine Abfindung attraktiv sein. Wichtig ist jedoch bei Verhandlungen über die Abfindung, dass Sie sich an realistischen Werten orientieren. Durchsetzbar nach dem Arbeitsgericht bzw. vor dem Arbeitsgericht sind Abfindungen, die sich wie folgt berechnen:

Für jedes Jahr der Firmenzugehörigkeit werden 0,5 Monatsverdienste ausbezahlt. Sind Sie also seit 15 Jahren beschäftigt, wären dies 7,5 Monatsgehälter. Einfluss in einen solchen Abfindungsvertrag können auch Klauseln finden, die sich auf die persönliche Situation, etwa als Alleinerziehende, Schwerbehinderte oder chronisch Kranke beziehen. Als Anwalt für Arbeitsrecht besprechen wir gemeinsam Ihre Möglichkeiten und ihre individuellen Voraussetzungen. Wir wägen Ihre Chancen für eine außergerichtlichen Einigung ab, ehe wir Ihren Arbeitgeber verklagen.
Möglich ist auch nach dem Arbeitsrecht, dass im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht eine Abfindung festgesetzt wird. Dieser Fall tritt etwa ein, wenn das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der Kündigung feststellt, aber Sie unter den gegebenen Voraussetzungen nicht mehr in diesem Unternehmen arbeiten möchten und es Ihnen auch nach den Auslegungen im Arbeitsrecht nicht mehr zumutbar ist.

Sozialbeiträge, also Krankenkasse, Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen auf eine Abfindung nicht an. Allerdings ist sie steuerpflichtig, eine andere Stufe des Steuersatzes für das entsprechende Jahr könnte die Folge – und nachteilig – sein. Wenn Sie wissen möchten, unter welchen Voraussetzungen eine solche Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird und wann sie in Ihren vollen Genuss kommen, setzen Sie sich mit unserer Kanzlei für Arbeitsrecht in Berlin-Tempelhof in Verbindung. Wir beraten Sie gerne und überprüfen Ihre individuellen Voraussetzungen.

Aufhebungsvertrag: Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Aufhebungsverträge werden viel zu oft als Druckmittel der Arbeitgeber gegen Arbeitnehmer eingesetzt. Mal sind sie mit einer Änderungskündigung kombiniert, mal sollen sie den Arbeitnehmer zum freiwilligen Ausscheiden aus dem Betrieb anregen. Bei älteren Arbeitnehmern, die eine lange Kündigungsfrist in Anspruch nehmen könnten, soll mitunter durch den Aufhebungsvertrag diese Kündigungsfrist umgangen werden.

Das Arbeitsrecht sieht im Fall von Aufhebungsverträgen vor, dass Sie sich Bedenkzeit nehmen dürfen. Machen Sie auf jeden Fall davon Gebrauch. Ehe Sie einen solchen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, auch wenn er Ihren eigenen Wünschen entspricht, sollten Sie umfassende Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht einholen. Die Rechtsanwälte in unserer Kanzlei nehmen sich gerne Zeit für Sie und zeigen Ihnen Lösungswege auf, die zu Ihrem Vorteil führen.

Auch wenn Sie, verständlicher Weise, sich überrumpelt und unter Druck gesetzt fühlen, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt, sollten Sie besonnen handeln. Haben Sie nämlich den Aufhebungsvertrag erst einmal unterzeichnet, gibt es für Sie kein Zurück, es gibt keinen Weg mehr, das Unternehmen zu verklagen. Auch die Möglichkeit, gegen die mit dem Aufhebungsvertrag kombinierte Kündigung vorzugehen, sieht das Arbeitsrecht dann nicht mehr vor. Auch ein Widerruf der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages ist im Arbeitsrecht in der Regel nicht vorgesehen.

Daher: Kontaktieren Sie jetzt die Kanzlei Rotwang Law in Berlin – wir übernehmen arbeitsrechtliche Fälle bundesweit. Kostenloses Erstgespräch mit einem Arbeitsrecht-Anwalt inklusive!

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