Kosten

Anwaltskosten mit und ohne Rechtsschutzversicherung.

Mit unserem transparenten Kostenmodell sind Sie auf der sicheren Seite. Nach einer kostenlosen Ersteinschätzung teilen wir Ihnen vor jedem weiteren Schritt mit, ob und wenn ja, in welcher Höhe Kosten auf Sie zukommen.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Rechtschutzversicherung ab und arbeiten mit Prozessfinanzierern zusammen, sollten Sie sich ohne eine Rechtsschutzversicherung einen Prozess nicht leisten können oder wollen. Daher sind wir in der Lage, Ihnen eine erschwingliche bis kostenrisikofreie Beratung/Vertretung zu bieten. Gemeinsam finden wir den für Sie günstigsten Weg zum Erfolg!

RVG

Vergütung nach RVG

Die anwaltliche Vergütung ist in Deutschland gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Die genaue Vergütung bemisst sich nach dem sogenannten Streitwert.

Honorar

Honorarvereinbarung

Ist bei Ihrem Mandat zum Beispiel vorerst kein Streitwert feststellbar oder erweist sich eine Angelegenheit als besonders umfangreich oder komplex, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung.

Prozessfinanzierung/
Rechtsschutzversicherung
NULL – KOSTEN – RISIKO FÜR SIE

Prozessfinanzierung und

Rechtschutzversicherung Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben übernehmen wir die Abrechnung mit Ihrem Versicherer. Andernfalls kommt die Finanzierung durch einen Prozessfinanzierer in Frage, welcher die Kosten Ihres Rechtsstreits übernimmt.
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