Ihr Anspruch auf Akteneinsicht – Grundsätze und Voraussetzungen
Die wichtigsten Grundsätze im deutschen Rechtssystem sind die Chancengleichheit und das Recht auf ein faires Verfahren. Dies setzt voraus, dass Kläger und Beklagte, Angeklagte oder Beschuldigte einen angemessenen Wissensstand erlangen können. Deshalb ist in jeder Gerichtsbarkeit das Recht auf Akteneinsicht verankert.
Das demokratische Prinzip Sachstand erfahren
Damit sich alle Parteien und deren Rechtsvertreter auf kommende Verfahren vorbereiten können, ist Wissen um den Sachstand unerlässlich. Alle Informationen müssen sämtlichen Beteiligten in gleichem Maße zur Verfügung stehen. Nur so kann die sogenannte “Waffengleichheit” hergestellt werden.
Das Recht auf Akteneinsicht gilt für alle Formen der Gerichtsbarkeit, es ist verfassungsrechtlich festgeschrieben. In Deutschland sind dies die Ordentliche Gerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit. Das bedeutet, dass Sie, unabhängig vor welchem Gericht Sie in an einem Verfahren beteiligt sind, dem Prinzip nach ein Recht auf Akteneinsicht haben.
Durch diesen Grundsatz entsteht ein weiterer Vorteil für einen Prozessverlauf. Sind in den Niederschriften und Protokollen Irrtümer oder Missverständnisse aufgetreten, können diese noch vor Prozessbeginn oder vor der Urteilsfindung ausgeräumt werden.
Die Bedeutung der Akteneinsicht in unterschiedlichen Rechtsgebieten
Im Strafrecht ist der Grund für eine Akteneinsicht verständlich: Zeugenaussagen und andere Ermittlungsergebnisse werden in den Akten niedergeschrieben. Hier liegt die Beweislast bei der Staatsanwaltschaft. Für die Beschuldigten und ihre Rechtsanwälte hingegen ist es wichtig, sich aufgrund der Ermittlungsergebnisse rechtzeitig eine Verteidigungsstrategie aufzubauen.
Vor dem Verwaltungsgericht sind es in der Regel Sachverständigengutachten, die von Bedeutung sind. Sie werden beiden Prozessparteien übersandt, neues Wissen findet sich in den Akten deshalb kaum. Unerlässlich ist die Akteneinsicht jedoch, wenn erst im Verlauf eines Verfahrens ein Rechtsanwalt mit der Interessensvertretung beauftragt wird. Er kann sich durch die Akteneinsicht ein umfassendes Bild von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden, von Gutachten und Stellungnahmen machen.
Im Zivilrecht bietet die Akteneinsicht die Chance, dass sich beide Parteien gleichermaßen informieren und sich dadurch auf den Prozess vorbereiten können. Hier ist es überwiegend Sache der Parteien, diese Informationen zu nutzen. Dem Gericht obliegt es dann, alle vorgetragenen Argumente zu bewerten. Das Recht auf Akteneinsicht ist hier in der Zivilprozessordnung (ZPO) verankert.
Antrag auf Akteneinsicht – zwingende Voraussetzungen
Zwar sind Behörden und Gerichte dem Grunde nach verpflichtet, Akteneinsicht zu gewähren, jedoch ist diese an Voraussetzungen geknüpft. Einsicht in die Akten erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse an den Informationen haben kann.
Bei Behörden wie auch bei Gerichten gilt, dass ein Antrag auf Akteneinsicht schriftlich gestellt werden muss. Wichtig ist dabei, die eigene Person und/oder die des Vertreters zu nennen. Es muss ein Nachweis darüber erfolgen, inwieweit man in die Ermittlungen oder ein Verfahren einbezogen ist, etwa als Kläger oder Beschuldigte oder aber als dessen Rechtsvertretung. Nur wer dies entsprechend darlegen kann, bekommt Einsicht in die Akten.
So findet Akteneinsicht statt
Privatpersonen, denen Akteneinsicht zu gewähren ist, müssen in der Regel dies vor Ort und Stelle, also bei der Behörde oder dem zuständigen Gericht, vornehmen. Von wichtigen Aktendetails können in den Räumen der zuständigen Stelle Kopien gefertigt oder Aufnahmen getätigt werden. Werden Akten digital geführt, können sie auf diesem Wege zur Einsichtnahme übermittelt werden.
Nachteil der privaten Akteneinsicht ist jedoch, dass in der Kürze der Zeit und ohne Fachwissen kaum erfasst werden kann, welche Inhalte einer Akte relevant für den Prozess und seinen Verlauf sind. Bevollmächtigte Rechtsanwälte hingegen wissen, wie sie einzelne Informationen bewerten müssen. Sie haben zudem den Vorteil, dass papiergestützte Akten zur Einsichtnahme in die Kanzlei übersandt werden. Hier haben sie in der Regel mindestens drei Tage Zeit, um alle Unterlagen zu überprüfen und von wichtigen Inhalten entsprechende Ablichtungen zu fertigen.
Einschränkungen der Akteneinsicht – Abwägung der Interessen
Akteneinsicht kann allerdings verwehrt werden, wenn andere Interessen überwiegen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn in Strafsachen Details der Ermittlungen nicht an die Beschuldigten gelangen dürfen. Ebenfalls berücksichtigt werden müssen datenschutzrechtliche Belange, wie Adressen von Zeugen. Dies kann zur Folge haben, dass die Herausgabe der Akten in Teilen oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums verwehrt werden.