Ein Strafverfahren birgt neben der emotionalen Belastung viele Unwägbarkeiten. Gerade in der Anfangsphase ist die Gefahr groß durch unbedachte Handlungen oder Äußerungen die eigene Situationen zu verschlechtern.
Viele denken Sie haben nichts zu verbergen uns rutschen durch bereitwillige Aussagen bei Behörden, Polizei und Staatsanwaltschaft in eine ungünstige Lage.
Sie haben Post bekommen und wurden darüber informiert, dass gegen Sie ein Strafbefehl erlassen und eine Strafe gegen Sie verhängt wurde. Was bedeutet das? Der Strafbefehl ist nur wenigen Menschen ein Begriff. Dabei ist er – wenn er rechtskräftig geworden ist – einem Urteil gleichzusetzen. Der Strafbefehl wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft im schriftlichen Verfahren durch das Gericht erlassen. Sie haben ab dem Zeitpunkt der Zustellung zwei Wochen Zeit, einen Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. An dieser Stelle ist eine Hinzuziehung eines Strafverteidigers oder einer Strafverteidigerin unbedingt zu empfehlen. Es geht um Fristen, Formalien und den Fortgang in der sich anschließenden Hauptverhandlung. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie.
Grundsätzlich ist es in Strafverfahren immer ratsam, so früh wie möglich einen Strafverteidiger zu konsultieren. Es gibt jedoch auch immer Situationen, in denen Sie von den Ermittlungsbehörden überrascht werden können und nicht viel Zeit für die Suche nach Rechtsbeistand bleibt. So geht es bei einer Durchsuchung der Wohnung aufgrund Durchsuchungsbeschlusses um Minuten. Hier ist es wichtig, sich nicht zu Äußerungen verleiten zu lassen, die Ihnen im Verfahren Nachteile bringen können. Wir unterstützen Sie vor Ort oder per Telefon. Wir prüfen die richterliche Durchsuchungsanordnung. Wir übernehmen die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Wir dokumentieren eventuelle Beschlagnahmen.
Die Inhaftnahme greift in jeden Lebensbereich ein und kommt oft völlig überraschend. Es bleibt keine Zeit, Vorbereitungen zu treffen. Wurden Sie in Untersuchungshaft genommen, ist eine unverzügliche Hinzuziehung eines Strafverteidigers oder einer Strafverteidigerin
ausnahmslos erforderlich, um Ihre Rechte zu schützen. Nur so kann bereits bei der ersten Vorführung vor dem zuständigen Richter auf eine Freilassung hingewirkt werden. Als Ihre Strafverteidiger verhandeln wir mit dem Haftrichter über Auflagen und sogenannte Kautionen, um das primäre Ziel durchzusetzen: Freilassung.
Wenn gegen Sie bereits Anklage erhoben wurde, haben Sie mit uns einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Sie durch die Hauptverhandlung führt. Wir wissen, dass eine Anklage für die angeklagte Person Ängste und Unsicherheiten auslöst. Wir wissen was auf dem Spiel steht.
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